Rückstausicherung / Hebeanlage

Einbau, Wartung und Reparatur von Rückstausicherungen bzw. Hebeanlagen

Rückstausicherungen können Wassereinbrüche entweder verhindern, indem sie das Rohr durch mechanische sowie elektrische Rückstauverschlüsse, Rückstaupumpanlagen beziehungsweise Hybrid-Hebeanlagen gegen das Abwasser von außen absichern oder den Leitungsverlauf so weit anheben, dass rückstauendes Abwasser nicht in das hauseigene Entwässerungssystem gelangen kann.

Was ist überhaupt Rückstau?

Die Situation in der vorübergehend mehr Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird als diese „schlucken“ kann, z.B. bei Starkregen, wird als Rückstau bezeichnet. Das Abwasser steigt dann innerhalb des Kanalsystems an und tritt unaufhaltsam überall dort aus, wo es kann – also aus Schachtdeckeln, Hofabläufen und schlimmstenfalls in Ihrem Keller.

Was ist die Rückstauebene?

Die Rückstauebene bezeichnet das höchste Niveau, auf das der Wasserspiegel in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Ablaufstellen, die unterhalb dieser Ebene liegen, müssen entsprechend gegen Rückstau geschützt werden.

Allgemein gilt als Rückstauebene die Straßenoberkante (physikalische Stauebene) plus ein 15 cm Sicherheitsabstand.

Unser Leistungsumfang

  • Einbau von Abwasserhebeanlagen und Rückstausicherungen
  • Reparatur von Rückstausicherungen und Abwasserhebeanlagen vieler Marken
  • Turnusmäßige Wartungen der verbauten Anlagen nach Herstellervorgaben

So erreichen Sie uns

Wir beraten Sie gerne

Mehr als 1.000 Kunden bauen auf die Expertise von Abfluss-AS Berlin. Sie auch? Sprechen Sie uns an.

Wartung von Rückstausicherungen und Hebeanlagen

Zur Erhaltung Ihres Versicherungsschutz nach dem Einbau sind regelmäßige Wartungen seitens der Versicherung vorgeschrieben.

Rückstauverschlüsse müssen nach DIN EN 13564-1:

  • einmal im Monat vom Betreiber oder von dessen Beauftragten in Augenschein genommen werden. Wobei der Notverschluss sowie der Betriebsverschluss zu betätigen ist.
  • mindestens halbjährlich durch einen zertifizierten Fachbetrieb gewartet werden.

Hebeanlagen müssen nach DIN EN 1986-3 regelmäßig durch eine zertifizierte Fachfirma gewartet werden.:

  • alle 3 Monate bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
  • alle 6 Monate bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
  • 12 Monate bei Anlagen in Einfamilienhäusern